SWISS TAKEOVER BOARD

Rechtsgrundlagen

Revision vom 19. Oktober 2015

Revision vom 19. Oktober 2015

Mitteilung vom 15. Dezember 2015

Die Übernahmekommission (UEK) hat als eidgenössische Aufsichtsbehörde im Bereich der öffentlichen Kaufangebote eine Teilrevision ihrer Verordnung über öffentliche Kaufangebote (Übernahmeverordnung, UEV) sowie ihres Reglements (Reglement-UEK, R-UEK) verabschiedet. Die entsprechenden Änderungen, welche im Rahmen zweier Vernehmlassungsverfahren geprüft wurden und die in Folge des FinfraG und deren Ausführungsverordnungen (FinfraV, FinfraV-FINMA) notwendig gewordenen formellen Anpassungen berücksichtigen, werden heute in der amtlichen Sammlung veröffentlicht. Die Vernehmlassungsunterlagen sowie die Stellungnahmen sind auf der Webseite der UEK abrufbar www.takeover.ch.

Die wichtigste materielle Änderung, welche die neue UEV mit sich bringt, besteht in der Abschaffung der Pflicht zur Publikation der Angebotsdokumente in den Zeitungen verbunden mit einer gewissen Ausweitung der elektronischen Publikation dieser Dokumente.

Die UEK wird zu einem späteren Zeitpunkt auch ihre Rundschreiben veröffentlichen, welche ebenfalls formell an das FinfraG angepasst werden. Ein neues Rundschreiben wird ausserdem den Kreis der bedeutenden Medien im Sinne des Art. 7 UEV definieren.

Die neuen Bestimmungen werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Anhörung vom 4. August 2014

Anhörung vom 20. August 2015

Änderung UEV vom 19. Oktober 2015 (AS 2015 5319)

Modification OOPA du 19 octobre 2015 (RO 2015 5319)

Modifica OOPA del 19 ottobre 2015 (RO 2015 5319)